Als Sachverständige gemäß Hundehalterverordnung bin ich befugt einen aussagekräftigen Wesenstest sowie ein Sachkundenachweis durchzuführen.
Diese werden bei Bedarf, durch das zuständige Ordnungsamt, angefordert.
Die Genehmigung zum Erstellen von Wesenstests muss durch das zuständige Ordnungsamt erfolgen.
Bei folgenden Ordnungsämtern bin ich bereits eingetragen (bitte die Sachverständigenliste vom Ordnungsamt aushändigen lassen):
Sollte Ihr Ordnungsamt hier nicht aufgeführt sein, kann mich dieses auf Antrag trotzdem anerkennen. Sprechen Sie mich einfach an.
Den Wesenstest, auch Negativgutachten genannt, braucht man bei verhaltensauffällig gewordenen, aggressiven und bei Listenhunden. Ein Wesenstest und ein Sachkundenachweis sind Pflicht für das Halten von Listenhunden in Brandenburg. Diese so genannten "Kampfhunde" müssen vor dem Kauf bei dem Ordnungsamt beantragt werden. Hierzu legt man sein polizeiliches Führungszeugnis vor. Nachdem Ihr Liebling angemeldet ist, führe ich einen Wesenstest durch und Sie legen die benötigte Sachkunde ab.Die zuständige Behörde stellt Ihnen dann ein Negativzeugnis aus.
Zudem gilt in Brandenburg eine Anzeigepflicht für große Hunde (40/20-Regelung).
Auch hier muss man sein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Dies gilt für ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Körpergewicht von mindestens 20 Kilogramm. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip ist Pflicht.
Hundehalter erlernen grundlegende theoretische Kenntnisse und Haltungsbedingungen.
Prüfungsthemen:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Kategorie ihr Hund gehört, dann schauen Sie auf die unten aufgeführte Liste für Brandenburg. (Änderungen bleiben vorbehalten).
Kategorie 1 unwiderleglich gefährliche Rassen:
Kategorie 2 widerlegbar (Wesenstest) gefährliche Rassen: